Vorläufigen Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Es wird empfohlen, zur Beantragung von Personaldokumenten die Geburts- oder Eheurkunden im Original vorzulegen. So können möglicherweise auftretende Probleme bezüglich der Reihenfolge und Schreibweise von Vor- und Familienname vor der Eintragung im Dokument sofort geklärt werden.
Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
Ab diesem Datum wird die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, um einen Euro auf 70,00 Euro angehoben.
Gültigkeit der Dokumente
Der vorläufige Reisepass ist maximal ein Jahr gültig.
Die Gültigkeit wird an die Reise angepasst.
Weitere Informationen
- Amt 24, Serviceportal des Freistaates Sachsen: Service und Ratgeber zum Reisepass
- Auswärtiges Amt: Reise und Sicherheit
Informieren Sie sich auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt und Ihrem Reisebüro.
Rechtsgrundlagen
- Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung – PassV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- notwendige Nachweise (zum Beispiel Flugtickets, Buchungsbestätigung et cetera) sind vorzulegen
- gegebenenfalls der alte Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (PDF 558 KB)
Fristen und Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Reisepass wird – sofern die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind – sofort ausgestellt.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird
- Ihre persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist erforderlich
Beantragung
Den Reisepass beantragen Sie persönlich in einem Bürgerbüro ganz in Ihrer Nähe. Bitte vergessen Sie die notwendigen Unterlagen nicht.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte
Besonderheiten
Einreise in die USA
Ein vorläufiger Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an ausweiswesen@leipzig.de