Reisegewerbekarte (Erlaubnis nach § 55 GewO) beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde gemäß § 55 der Gewerbeordnung (GewO).
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft,
- Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistung aufsucht,
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis,
- Kopie Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
- Führungszeugnis (Belegart O),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Auszug aus dem Handelsregister, Genossenschafts- oder Vereinsregister,
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Zentralen Vollstreckungsgerichtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes-
Je nach beabsichtigter Tätigkeit wird außerdem benötigt:
- bei Inverkehrbringen von Lebensmitteln: Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis nach §§ 17 und 18 Bundesseuchengesetz;
- bei Tätigkeiten im Handwerk: Befähigungsnachweis (Gesellenbrief oder ähnliches);
- bei Schausteller: Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte
PDF - 253 KB - Zusatzblatt zum Antrag auf Reisegewerbe nach § 55 Gewerbeordnung für weitere Vertreter der juristischen Person
PDF - 198 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
In der Regel liegt die Bearbeitungsdauer Ihres vollständigen Antrages bei 4 – 6 Wochen.
Die gesetzliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Aktueller Wohnsitz ist in Leipzig.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (auch per Mail) erfolgen.
Möglichkeiten der Terminabsprache
Nutzen Sie hierfür unser Terminportal unter terminvereinbarung.leipzig.de.
Kosten und Gebühren
Das Erlaubnisverfahren ist kostenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis und trägt dem Verwaltungsaufwand Rechnung.
Die Kosten werden in einem vorläufigen Kostenbescheid als Vorkasse erhoben und sind vor Erlaubniserteilung zu überweisen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung