Eventverkehre
Allgemeine Informationen
Häufig ist im Rahmen der Veranstaltungen ein so großer Personenkreis zu befördern, dass der Fuhrpark eines zu beauftragenden Mietwagenunternehmens nicht ausreichen würde. Die Veranstalter/-innen haben jedoch aus organisatorischen und weiteren Gründen ein Interesse daran, den Beförderungsauftrag möglichst nicht mehreren, sondern nur einem Unternehmen zu erteilen. Aus diesem Grund haben es Genehmigungsbehörden Mietwagen-Unternehmer/-innen bundesweit in einem abgekürzten Genehmigungsverfahren ermöglicht, weitere Kraftfahrzeuge für besondere Veranstaltungen einzusetzen.
Im Wege einer Ausnahmegenehmigung kann auf die Ausstattung mit Alarmanlage und Wegstreckenzähler verzichtet werden. Die Fahrten während des Events werden als ein Auftrag betrachtet, so dass eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für die Dauer des Events verzichtet werden kann.
Rechtsgrundlagen
§§ 13, 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG),
§ 43 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen (BOKraft)
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich. Außerdem sind die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 der eingesetzten Fahrzeuge vorzulegen.
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung circa 2 Werktage.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Der/ die Unternehmer/-in muss im Besitz einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen sein. Die Eventgenehmigung wird für eine konkrete Veranstaltung und zeitlich beschränkt auf die Veranstaltung erteilt. Die Fahrzeuge müssen über die Eintragungen Mietfahrzeug für Selbstfahrer oder Mietwagen zur Personenbeförderung verfügen. Andernfalls muss eine Ausnahmegenehmigung für den Verzicht der Eintragung und der Nachweis einer pauschalen Haftpflichtversicherung vorlegen. Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Kosten und Gebühren
50,00 Euro pro Fahrzeug für das gesamte Event
15,00 Euro für jedes weitere eingesetzte Fahrzeug
50,00 Euro für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach BOKraft pauschal für alle Fahrzeuge je Event
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Technischen Rathaus