Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens
Allgemeine Informationen
Die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens erfolgt ausschließlich, um ein bisher in Deutschland zugelassenes Fahrzeug ins Ausland zu überführen.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
- Ausweisdokument mit Adressnachweis, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung,
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten (sofern der/ die Angtragsteller/-in keinen Wohnsitz in Leipzig hat),
- gültiges Protokoll zur Hauptuntersuchung,
- Nachweis der Bankverbindung für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (EC-Karte, Bankkundenkarte oder SEPA-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer),
- Ausfuhrversicherung (3-seitige Ausfertigung - gelbes Heft),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Zusätzlich muss das auszuführende Fahrzeug in der Zulassungsbehörde vorgeführt werden. Ein/-e Mitarbeiter/-in wird das Fahrzeug durch eine Sichtprüfung identifizieren. Für die Überprüfung kann das Kraftfahrzeug hinter dem Technischen Rathaus auf dem Identplatz abgestellt werden.
In Ihrem Interesse ist das Protokoll zur Hauptuntersuchung im Original vorzulegen. Die Prüforganisationen melden den Zulassungsbehörden alle durchgeführten Hauptuntersuchungen auf elektronischem Weg - hierbei ist es möglich, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übermittlung kommt.
Hinweise für die Zulassung auf juristische Personen
Sollte die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens auf ein Unternehmen erfolgen, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, aus dem der Vertretungsberechtigte hervorgeht, sowie einer Ausweiskopie der/ des jeweiligen Vertretungsberechtigten, erforderlich.
Bei einer Einzelunternehmung wird die private Anschrift des Antragstellers in den Fahrzeugdokumenten eingetragen- die Gewerbeanmeldung ist dafür notwendig.
Handelt es sich um eine GbR, so werden die Halterdaten einer ausgewählten Person mit dem Zusatz der GbR in den Fahrzeugdokumenten vermerkt. Es sind die Gewerbeanmeldungen aller beteiligten Gesellschafter/-innen erforderlich. Zusätzlich wird eine formlose Einverständniserklärung in Verbindung mit den Ausweiskopien aller Gesellschafter/-innen benötigt, aus der hervorgeht, dass das Ausfuhrkennzeichen einer bestimmten ausgewählten Person erteilt werden darf.
Vereine müssen einen Auszug aus dem Vereinsregister in Verbindung mit den Ausweiskopien der Vertretungsberechtigten und einen Briefkopfbogen als Nachweis der Vereinstätigkeit vorlegen.
Sollten Sie ein nicht anzeigepflichtiges Gewerbe betreiben und damit über keine Gewerbeanmeldung verfügen, so können Sie das Fahrzeug unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (beispielsweise eines Briefkopfbogens Ihres Gewerbes) zulassen. Ihr Gewerbe wird dann bei uns systemisch hinterlegt.
- Vollmacht zur Zulassung eines Fahrzeuges
PDF - 63 KB - SEPA Lastschrift-Mandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Ordnungsamt)
EXTERN
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt in der Regel im Rahmen Ihrer Vorsprache.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren bestimmen sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und sind für die jeweiligen Amtshandlungen unterschiedlich bemessen. Die Gesamtgebühr setzt sich aus Einzelkomponenten für die jeweiligen Amtshandlungen zusammen. Die Festsetzung der Gebührenhöhe erfolgt nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Feststellung der erforderlichen Amtshandlungen für Ihr Anliegen.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte