Erteilung einer Gemeinschaftslizenz
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung von grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ist der Besitz einer Gemeinschaftslizenz notwendig.
Rechtsgrundlagen
Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über gemeinsame Regeln zum Zugang zum grenzüberschreitenden Personenverkehrsmarkt.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung circa 5 Werktage. Die Gemeinschaftslizenz wird dem/ der Inhaber/-in der Gemeinschaftslizenz mit beglaubigten Kopien in der Anzahl ausgestellt, die der Zahl der im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzten Fahrzeuge entspricht.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz ist der Besitz einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (nach § 48 Personenbeförderungsgesetz - PBefG). Die Geltungsdauer der Gemeinschaftslizent beträgt 10 Jahre.
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Kosten und Gebühren
Gemeinschaftslizenz: 120,00 Euro
Beglaubigte Kopie: 80,00 Euro
Zahlungsmöglickeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Gemeinschaftslizenz
- Barzahlung bei Abholung der Gemeinschaftslizenz im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung der Gemeinschaftlizenz im Technischen Rathaus