Erteilung einer Fahrerbescheinigung
Allgemeine Informationen
Die Fahrerbescheinigung ist erforderlich, wenn die Fahrerin oder der Fahrer Angehörige/-r eines Staates ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist.
Rechtsgrundlagen
Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1075/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Das formgebundene Antragsformular ist im Sachgebiet Genehmigungen erhältlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Fristen und Bearbeitungsdauer
Beim Vorliegen aller Unterlagen dauert die Bearbeitung circa fünf Werktage. Die Fahrerbescheinigung wird dem/ der Inhaber/-in, der im Besitz einer Gemeinschaftslizenz ist, erteilt.
Ablauf und Verfahren
Wo erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist im Ordnungsamt, im Sachgebiet Genehmigungen, zu stellen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung oder über das Bürgertelefon (0341-115).
Kosten und Gebühren
90,00 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung
- Barzahlung bei Abholung im Technischen Rathaus
- Kartenzahlung bei Abholung im Technischen Rathaus