Erlaubnisse nach den §§ 34 ff. Gewerbeordnung beantragen
Allgemeine Informationen
Für zahlreiche Gewerbe bedarf es nach der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.
Erlaubnispflichten bestehen unter anderem für die folgenden Tätigkeiten:
- Ausübung der Pfandleihe,
- Durchführung von Versteigerung,
- Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer,
- Wohnimmobilienverwalter,
- Finanzanlagenvermittler,
- Honorar-Finanzanlagenberatung,
- Immobiliendarlehensvermittlung und viele mehr.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis,
- Kopie Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz,
- Führungszeugnis (Belegart OG),
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
- Bescheinigung in Steuersachen,
- Auskunft aus dem Insolvenzgericht,
- Auskunft aus dem zentralen Vollstreckungsgericht (www.vollstreckungsportal.de),
- bei juristischen Personen einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister.
Sofern weitere Unterlagen notwendig sind, ist dies den jeweiligen Anträgen zu entnehmen.
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO - juristische Person
PDF - 234 KB - Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 GewO - natürliche Person
PDF - 200 KB - Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister gem. § 34 f Abs. 5 GewO, §§ 6, 7 FinVermV
PDF - 180 KB
Fristen und Bearbeitungsdauer
In der Regel liegt die Bearbeitungsdauer Ihres vollständigen Antrages bei 4 – 6 Wochen.
Die gesetzliche Bearbeitungsdauer beträgt drei Monate nach Vorlage aller Unterlagen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
Sitz des Betriebes in Leipzig
Antragstellung
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen.
Möglichkeiten der Terminabsprache
Gültigkeit der Erlaubnis
Die Erlaubnis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Kosten und Gebühren
Das Erlaubnisverfahren ist kostenpflichtig. Die Höhe der Verwaltungsgebühren bemisst sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis und trägt dem Verwaltungsaufwand Rechnung.
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Rechnung