Aufenthaltskarte von Angehörigen von EU-Bürgern beantragen
Allgemeine Informationen
Die Aufenthaltskarte kann von Familienangehörigen von EU-Bürgen beantragt werden, die selbst keine EU-Bürger sind (Drittstaatsangehörige). Sie dient dem Nachweis über das abgeleitete Freizügigkeitsrecht. Mit der Beantragung der Aufenthaltskarte für Familienangehörige ist zu prüfen, ob der EU-Bürger selbst freizügigkeitsberechtigt ist.
Rechtsgrundlagen
Vorzulegende Unterlagen / Formulare
Diesen Antrag können Sie vollständig online stellen. Nutzen Sie das Onlineformular, um Ihren Antrag sowie die unten stehenden Nachweise und Dokumente sicher und schnell an die Ausländerbehörde Leipzig zu übermitteln. Sofern Sie den Onlineantrag nicht nutzen können, verwenden Sie bitte die Aufenthaltserklärung (PDF 139 KB) und reichen die Unterlagen per Post ein.
EU-Bürger
Folgende Unterlagen sind von dem EU-Bürger vorzulegen:
- Reisepass oder ID-Karte
- Nachweis über die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (zum Beispiel Beschäftigungsbescheinigung Arbeitgeber, Nachweis selbständige Tätigkeit)
- Meldebescheinigung
Angehörige des EU-Bürgers
Folgende Unterlagen sind vom Angehörigen des EU-Bürgers vorzulegen:
- Aufenthaltserklärung-EU (siehe unten)
- Reisepass
- Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung
(bei ausländischen Urkunden mit deutscher Übersetzung sowie Apostille/ Legalisation - In der EU ausgestellte Urkunden im Personenstandswesenkeine benötigen keine Apostille.)- Eheurkunde vom Tag der Eheschließung
- bei Verwandten in absteigender und aufsteigender Linie einen urkundlichen Nachweis (zum Beispiel Geburtsurkunde)
- Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
EXTERN - Aufenthaltserklärung EU
PDF - 139 KB
Ablauf und Verfahren
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und die zugehörigen Unterlagen per Onlineantrag ein. Sie werden nach der Entscheidung über Ihren Antrag zur Erfassung Ihrer biometrischen Daten eingeladen.
Weitere Informationen zum Ablauf des Antragsverfahrens und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Fragen zum Antrag können über das Kontaktformular gestellt werden.
Kosten und Gebühren
- ab 24 Jahre: 37,00 Euro
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Zahlungsmöglichkeiten
- Zahlungsart Bar
- Zahlungsart EC-Karte