Die Auszeichnung wird vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ausgelobt.
Die Teilnahmebedingungen sind:
- Der Unternehmenshauptsitz befindet sich in Sachsen.
- Die Gründung oder Übernahme erfolgte zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022.
Der Preis wird in den Kategorien Neugründung, Wachstumsunternehmen und Nachhaltigkeit vergeben. Die Gewinnerinnen erwartet ein Preisgeld von je 5.000 Euro, ein filmisches Kurzporträt über das Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Weitere Informationen
Den Link zur Bewerbung und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Sächsischen Gründerinnenpreises: www.gruenderinnenpreis.sachsen.de