Jeder von uns hat Lieblingsplätze, an denen er sich gerne aufhält oder öfter sein möchte. Menschen mit Behinderung geht es da nicht anders. Allerdings sind manche dieser Orte durch eine sichtbare oder unsichtbare Barriere getrennt. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürger einen Ort zu Ihrem Lieblingsplatz wählen können. Dazu führt der Freistaat Sachsen für das Jahr 2016 das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen weiter. Die Stadt Leipzig erhält aus diesem Fond 245.400 €. Mit dieser Summe sollen Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung mit jeweils bis zu 25.000 € gefördert werden. Träger oder Betreiber von öffentlichen Einrichtungen sind aufgefordert, Ideen und Vorhaben zum Abbau von Barrieren einzureichen.
Wer wird gefördert?
- Betreiber – auch Mieter und Pächter – von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie - Kultureinrichtungen,
- Freizeiteinrichtungen,
- Bildungseinrichtungen oder
- Gesundheitseinrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.
Was wird zum Beispiel gefördert?
- Barrierefreie Zugänge (Rampen, Lifte, auch anteilig)
- Barrierefreie Sanitäranlagen
- Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen
- Induktive Höranlagen oder
- Audio-Guides.
In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden?
Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 €. Es können bis zu 100 % der Kosten gefördert werden Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren.
Wie und bis wann werden die Fördermittel beantragt?
Der vollständige Antrag (PDF 68 KB) muss bis zum 5. Februar 2016 (Posteingang) bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, vorliegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Ein Maßnahmebeginn ist erst ab Erteilung eines Fördermittelbescheides an den Antragsteller durch die Stadt Leipzig möglich. Die Investitionsmaßnahme muss im Jahr 2016 durchgeführt werden.
Ansprechpartnerinnen
Dezernat Soziales, Bildung und Gesundheit
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Carola Hiersemann
Telefon: 0341 123-6741
oder
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Jana Naerlich
Telefon: 0341 123-5486