Leipzig-Pässe können durch Leipzigerinnen und Leipziger, die Wohngeld erhalten, ab 1. März 2024 in den Bürgerbüros beantragt werden. Vorzulegen ist dann neben einem gültigen Personaldokument und einem Foto lediglich der aktuelle Wohngeldbescheid. Weitere Nachweise über Einkommen, Ausgaben für Miete und ähnliches sind nicht mehr erforderlich.
Übergangsregelung vorgesehen
Bisher erhielten auch Personen den Leipzig-Pass, die ein geringes Einkommen haben, das das Anderthalbfache des maßgeblichen Regelsatzes zuzüglich des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht übersteigt. Diese Regelung gilt übergangsweise bis zum 30. September 2024 weiter. Danach findet sie nur noch für Wohnungslose Anwendung.
Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leipzig haben künftig Anspruch auf einen Leipzig-Pass, wenn sie
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) erhalten (neu ab 1. März 2024),
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Leipzig erhalten (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II) (wie bisher),
- laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten – entweder durch das Sozialamt der Stadt Leipzig oder den Kommunalen Sozialverband Sachsen (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII) (wie bisher),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten (wie bisher),
- wohnungslos sind und nur über ein geringes Einkommen verfügen (wie bisher).
Online-Beantragung geplant
Zudem sollen noch im laufenden Jahr die Möglichkeiten der Online-Beantragung erweitert werden, was das Antragsverfahren vereinfacht und die Bearbeitung effizienter macht. Ab 2025 soll neben einer moderneren Gestaltung des Leipzig-Passes auch das Foto entfallen. Stattdessen soll er nur noch in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis oder Personaldokument genutzt werden können.
Hintergrund zum Leipzig-Pass
Der Leipzig-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen. Er bietet Vergünstigungen im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten. Der Leipzig-Pass ist kostenfrei.