In Leipzig versteht sich Kulturpolitik als strategische Stadt- und Gesellschaftspolitik. Als solche muss Kulturpolitik alle Akteur/-innen ihrer Stadt einbeziehen. Das gilt auch für diejenigen Stadtgebiete, die bisher wenig im Fokus städtischer Kulturpolitik standen. Vor diesem Hintergrund rückt das Themenjahr 2023 die Leipziger Ortschaften in den Blick und initiiert unter Beteiligung der Akteur/-innen vor Ort unterschiedliche Projekte zur Stärkung der kulturellen Identität und Infrastruktur. Ziel des Vorhabens ist es, sowohl auf die spezifische Lokalität der Ortschaften und ihre Alleinstellungsmerkmale aufmerksam zu machen, als auch den kommunalen Dialog und die kulturelle Teilhabe zu stärken.
Um den facettenreichen Möglichkeiten des Themas gerecht zu werden, wird ein spezielles Förderverfahren entwickelt und ausgeschrieben. Insgesamt stehen im Jahr 2023 Projektmittel in Höhe von maximal 80.000 Euro bereit. Unterstützt werden können Projekte, die eine städtische Förderung in Höhe von maximal 8.000 Euro im Einzelfall beantragen.
Inhaltliche Anknüpfungspunkte können Projekte sein, die unter anderem:
- das Spannungsfeld von Zentrum und Peripherie innovativ beleuchten
- die Geschichte und Gegenwart der Leipziger Ortschaften künstlerisch verhandeln
- die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale der Ortschaften thematisieren
- unmittelbar in einer oder mehreren Leipziger Ortschaften stattfinden oder Dialogformate zwischen den Ortschaften und den restlichen Stadtgebieten initiieren
- die Perspektiven und Lebensleistungen von Frauen in den Leipziger Ortschaften darstellen und würdigen
- das jüdische Leben in den Leipziger Ortschaften in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken.
Darüber hinaus können Anträge für Projekte eingereicht werden, die an bereits fokussierte Jahrestage anknüpfen, wie etwa
- das Jubiläum zum 300. Amtsantritt von Johann Sebastian Bach, der 125. Geburtstag von Hanns Eisler, das 50. Jubiläum der Städtepartnerschaft Leipzig-Brno und Leipzig-Kraków, der 70. Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953, der 175. Todestag von Robert Blum oder daran anknüpfend der 175. Jahrestag der deutschen Revolution von 1848/49.
Förderkriterien und Auswahlverfahren
Eine Fachjury aus Expert/-innen, Vertreter/-innen des Stadtrates und der Stadtverwaltung bewertet die eingereichten Projektvorschläge anhand der folgenden Kriterien, die jeweils mit den Noten 1 (bestes Ergebnis) bis 6 (schlechtestes Ergebnis) bewertet werden. Das Ergebnis wird den Antragstellenden voraussichtlich Anfang August 2022 bekanntgegeben.
Es sollen Projekte gefördert werden, die (Kriterien):
- den thematischen Schwerpunkt „Leipzig – Die ganze Stadt als Bühne“ nachvollziehbar und aus einer gegenwärtigen Perspektive betrachten
- auf die historischen Anknüpfungspunkte (siehe oben) Bezug nehmen
- neue Kooperationsformen mit Kulturakteur/-innen der Ortschaften, Vereinen und ehrenamtlichen Einrichtungen vor Ort eingehen
- neue Strategien und Formate der kulturellen Teilhabe im Sinne einer „Kultur von/für alle“ erproben und stark in die Stadtgesellschaft hineinwirken
- jüngere Zielgruppen erreichen und maßgeblich die kulturelle Bildung unterstützen
- eine Bildung für Nachhaltige Entwicklung in den Fokus rücken
- interkulturelle/ transkulturelle Begegnungen ermöglichen
- über einen schlüssigen Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit verfügen.
Gewünscht sind Projekte, die den kommunalen Dialog befördern, die Zusammenarbeit von Institutionen und freien Initiativen stärken, inklusive und generationsübergreifende Kulturarbeit befördern und gezielt interessierte Freiwillige einbeziehen.
Zuwendungsempfänger/-in
Zuwendungsempfänger/-in im Sinne dieser Ausschreibung sind Antragstellende wie gemeinnützige Vereine, Verbände, freie Träger/-innen, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen, andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben erfüllen, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen.
Bei der Bezeichnung von Zuwendungsempfänger/-innen ist die gesetzliche Vertretung anzugeben, wenn es sich um eine juristische oder nicht rechtsfähige Personenmehrheit handelt. Gesetzlich vertretende Organe werden durch natürliche Personen repräsentiert, da nur eine natürliche Person handlungsfähig sein kann. Insoweit ist bei der notwendigen Bezeichnung der Vertreter/-innen die namentliche Benennung gemeint und rechtlich notwendig.
Voraussetzungen, Art und Umfang für eine Zuwendung
Die Vorhaben sind grundsätzlich in Leipzig sowie in dem oben genannten Förderzeitraum zu realisieren.
Die Antragsstellenden haben sich zur ergänzenden Finanzierung um Mittel von privaten und öffentlichen Geldgebern zu bemühen; freiwillige, unentgeltliche Leistungen können berücksichtigt werden. Es werden nur Vorhaben gefördert, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Das zur Förderung beantragte Vorhaben ist von der/dem Antragstellenden grundsätzlich in Höhe von mindestens zehn Prozent der Gesamtausgaben aus eigenen oder Drittmitteln zu finanzieren.
Die Stadt Leipzig kann einer Ermäßigung des Eigenmittelanteils in angemessenem Umfang zustimmen, wenn die/der Antragstellende freiwillige unentgeltliche Leistungen erbringt. Freiwillige, unentgeltliche Leistungen der Antragstellenden und Dritter dürfen nur in Höhe des marktüblichen Geldwertes veranschlagt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Finanzierungs-, Haushalts- oder Wirtschaftsplans, sondern getrennt davon auszuweisen und, soweit sie für die Bewilligung maßgebend sind, im Zuwendungsbescheid für verbindlich zu erklären.
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung und Festbetragsfinanzierung gewährt. Eine Abgrenzung zur Förderung von Teilbereichen des Vorhabens ist zwingend auszuweisen, sollten mehrere Förderungen des Vorhabens bei der Stadt Leipzig angestrebt werden.
Rechtsgrundlagen / Verwendungsnachweis
Für die Beantragung, Vergabe, Verwendung und Abrechnung von städtischen Zuwendungen gelten die Regeln der von der Ratsversammlung beschlossenen Richtlinien, die Sie auf der Internetseite der Stadt Leipzig als Download finden.
Die Förderung wird auf der Grundlage der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743 KB) (Zuwendungsrichtlinie - Beschluss der Ratsversammlung vom 18.5.2016 - VI-DS 01241 - NF-05) ausgereicht.
Es besteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.
Der oder die Zuwendungsempfänger/-in ist im Zuwendungsbescheid und in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (AN-Best) insbesondere zu verpflichten, einen Verwendungsnachweis (gegebenenfalls vereinfacht) unter Verwendung des amtlichen Formblattes einzureichen sowie in allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Dezernat Kultur, hinzuweisen.
Antrag stellen | Bewerbungsfrist: 15. Juni 2022
1. Rechtverbindlich unterschriebene Anträge sind unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Antragsformulars auf Projektförderung / Dezernat Kultur (PDF 602 KB) nebst Kosten-Finanzierungsplan mit dem Stichwort "Projektförderung Themenjahr 2023"per Post an die folgende Adresse senden:
Stadt Leipzig Dezernat Kultur
Stichwort Projektförderung "Themenjahr 2023"
Neues Rathaus
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
2. Zusätzlich sind die vollständigen Anträge in digitaler Version / als PDF an die folgende Adresse zu senden: andrea.hensel@leipzig.de
Die Bewerbungsfrist ist eine Ausschlussfrist; später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang des vollständigen Antrags per Post zu 1. Stadt Leipzig, Dezernat Kultur.
Im Falle einer Förderung wird das Projekt in Printform und Digital zum Themenjahr vorgestellt. Voraussetzung ist die Zuarbeit von Datum, Ort, Zeit, Veranstalter/-in sowie eines Veranstaltungstextes und eines kostenfrei nutzbaren Fotos, das frei von Rechten Dritter sein muss. Bei der Planung und Umsetzung der geförderten Projekte sind die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden rechtlichen Vorgaben aus Gründen der Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen.
Rückfragen
Rückfragen zum Verfahren oder zu anderen Details bitte an Andrea Hensel (Referentin, Dezernat Kultur), per E-Mail: andrea.hensel@leipzig.de